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Einnahmen – Ausgaben - Rechnung

Prinzip der ISTbesteuerung: Zu versteuern sind die Zahlungseingänge eines Monats

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist - im Unterschied zur doppelten Buchhaltung - eine einfache Form der Buchführung. Es werden nur die bezahlten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Kalenderjahres erfasst.
Der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens wird am Jahresende als Differenz zwischen der Summe aller Betriebseinnahmen und der Summe aller Betriebsausgaben ermittelt.

Im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen werden folgende Aufzeichnungen geführt:

  • Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
  • Wareneingangsbuch
  • Anlagenverzeichnis
  • Lohnkonten, wenn Dienstnehmer beschäftigt werden
    Ein Kassabuch muss nicht geführt werden.

Wer darf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anwenden?

  • Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz unter € 700.000,-- und nicht freiwillig Bücher führen
  • Freiberufliche Tätigkeiten (Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Hebammen, Therapeuten, Notare, Steuerberater, Unternehmensberater etc. – siehe https://www.bmdw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Documents/Bundeseinheitliche_Liste_der_freien_Gewerbe.pdf)
  • Land- und Forstwirte, mit einem Jahresumsatz von weniger als € 550.000,-- oder einem Einheitswert unter € 150.000,-- und nicht freiwillig Bücher führen
  • Übrige Tätigkeiten mit einen Jahresumsatz unter € 110.000,-- (vor allem Vermietung & Verpachtung aber auch sonstige selbstständige Tätigkeiten ge. §22 Z 2 EStG)

ACHTUNG: GmbH's, GmbH & Co KG's dürfen nie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen!


INFORMATIONEN

Kontakt

Lisa Zimmermann
Buchhaltung & Betriebsbegleitung

Tel: +43 / 664 / 14 44 459
Fax: +43 / 720 / 88 36 82
8191 Birkfeld, Sallegg 27
E-Mail: office@buchhaltung-ez.at