Rechnungsmerkmale
Damit Sie die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können, sollten Sie darauf achten, dass alle Eingangsrechnungen die vom Finanzamt geforderten Rechnungsmerkmale enthalten.
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
- UID-Nummer des liefernden oder leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Angaben über Menge und Art der Lieferung oder Leistung
- Lieferdatum bzw. Leistungszeitraum
- Entgelt (Nettobetrag, Bruttobetrag)
- Steuersatz (bzw. Hinweis auf Befreiung oder Differenzbesteuerung)
- Steuerbetrag
- Rechnungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
bei Rechnungen über € 10.000,- zusätzlich:
- Ihre UID-Nummer
bei Reverse-Charge-Fällen:
- Ihre UID-Nummer als Leistungsempfänger
- Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld
Kleinbetragsrechnungen
Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 400,-- brutto (bis 28.02.2014: € 150,--) nicht übersteigt.
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
- Angaben über Menge und Art der Lieferung oder Leistung
- Lieferdatum bzw. Leistungszeitraum
- Entgelt (Bruttobetrag)
- Steuersatz
- Steuerbetrag
- Rechnungsdatum